Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer
Langjährige Erfahrung als Oberstaatsanwalt und Vorsitzender Richter in Straf- und Zivilsachen, u.a. in Wirtschafts-, Betäubungsmittel- und Steuerstrafsachen sowie Kapitaldelikten.
Berufstätigkeit als Jurist: Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer